Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Hegegemeinschaften in Hessen bildet § 9 Abs. 1 HJagdG (Hessisches Jagdgesetz):
"Zusammenhängende Jagdbezirke, die einen bestimmten gemeinsamen Lebensraum für das Wild umfassen, bilden den räumlichen Wirkungsbereich einer Hegegemeinschaft. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Jagdausübungsberechtigten, Eigenjagdbesitzer die Jagdgenossenschaften, vertreten durch deren Vorstand, Vertreter der staatlichen Forstämter, Landes Forst /Bundes Forst, deren Jagdflächen im Gebiet der Hegegemeinschaft liegen. Die Mitglieder können sich vertreten lassen. Weitere fachkundige Personen sollen in die Hegegemeinschaft aufgenommen werden. Die Hegegemeinschaft gibt sich eine Satzung.“
Gründet die Mehrheit der Jagdausübungsberechtigten nach Aufforderung durch die Jagdbehörde innerhalb einer angemessenen Frist keine Hegegemeinschaft, dann bildet die Jagdbehörde die Hegegemeinschaft, auf die Abs. 1 sinngemäß Anwendung findet.
Aufgaben der Hegegemeinschaften
Die Aufgaben der Hegegemeinschaften sind in § 2a der Verordnung über die Bildung von Hegegemeinschaften geregelt.
Der Hegegemeinschaft obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Erstellung von Lebensraumgutachten und gemeinsame Durchführung von Hegemaßnahmen,
- Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes sowie die Abstimmung und Zusammenfassung der Abschussplanung der Jagdbezirke im Gebiet der Hegegemeinschaft,
- Hinwirkung auf die Erfüllung der Abschusspläne und eine den wildbiologischen Erfordernissen entsprechende Hege und Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Belange,
- Sicherung an den Lebensraum angepasster Wildbestände,
- Hinwirkung auf eine abgestimmte artgerechte Wildfütterung.
Hegegemeinschaften sind auf den jeweiligen Kreisebenen organisiert und berichten an die zuständige Untere Jagdbehörde.
Im Verein Jäger Verein Lahn/Ohm sind 2 Hegegemeinschaften organisiert.
Falls Sie nähere Angaben zu den einzelnen Hegegemeinschaften haben möchten, setzen sie sich bitte mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern in Verbindung, die Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort stehen werden.
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Rehwildsachkundiger: Eckhardt Diessel