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Hier finden Sie Informationen, Adressen und Wissenswertes.

Hegegemeinschaft


Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Hegegemeinschaften in Hessen bildet § 9 Abs. 1 HJagdG (Hessisches Jagdgesetz):

"Zusammenhängende Jagdbezirke, die einen bestimmten gemeinsamen Lebensraum für das Wild umfassen, bilden den räumlichen Wirkungsbereich einer Hegegemeinschaft. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Jagdausübungsberechtigten, Eigenjagdbesitzer die Jagdgenossenschaften,  vertreten durch deren Vorstand, Vertreter der staatlichen Forstämter, Landes Forst /Bundes Forst, deren Jagdflächen im Gebiet der Hegegemeinschaft liegen. Die Mitglieder können sich vertreten lassen. Weitere fachkundige Personen sollen in die Hegegemeinschaft aufgenommen werden. Die Hegegemeinschaft gibt sich eine Satzung.“

Gründet die Mehrheit der Jagdausübungsberechtigten nach Aufforderung durch die Jagdbehörde innerhalb einer angemessenen Frist keine Hegegemeinschaft, dann bildet die Jagdbehörde die Hegegemeinschaft, auf die Abs. 1 sinngemäß Anwendung findet.

Aufgaben der Hegegemeinschaften

Die Aufgaben der Hegegemeinschaften sind in § 2a der Verordnung über die Bildung von Hegegemeinschaften geregelt.

Der Hegegemeinschaft obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erstellung von Lebensraumgutachten und gemeinsame Durchführung von Hegemaßnahmen,
  • Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes sowie die Abstimmung und Zusammenfassung der Abschussplanung der Jagdbezirke im Gebiet der Hegegemeinschaft,
  • Hinwirkung auf die Erfüllung der Abschusspläne und eine den wildbiologischen Erfordernissen entsprechende Hege und Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Belange,
  • Sicherung an den Lebensraum angepasster Wildbestände,
  • Hinwirkung auf eine abgestimmte artgerechte Wildfütterung.

Hegegemeinschaften sind auf den jeweiligen Kreisebenen organisiert und berichten an die zuständige Untere Jagdbehörde.

Im Verein Jäger Verein Lahn/Ohm sind 2 Hegegemeinschaften organisiert.

Falls Sie nähere Angaben zu den einzelnen Hegegemeinschaften haben möchten, setzen sie sich bitte mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern in Verbindung, die Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort stehen werden.

Hegegemeinschaft V Ebsdorfergrund

Rehwildsachkundiger: Eckhardt Diessel
Eichendorffstrasse 2
35039 Marburg

Tel. 06421/481071
Mail: hegegemeinschaftvebsdorfergrund [at] yahoo [dot] com

Hegegemeinschaft Marburg III/Ostkreis

Rehwildsachkundiger: Peter Glinski
Neue Gartenstr. 18
Neustadt

Tel. 06692/8278
Mail: peter.glinski [at] gmx [dot] de

Jagdhunde-Unfallversicherung


Seit dem 01.07.2017 ist unser Verein dem Gothaer Gruppenvertrag über eine Jagdhunde-Unfallversicherung beigetreten. Der Versicherungsschutz gilt für alle ordentlichen Erst- und Zweitmitglieder. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über den Versicherungsschutz, sowie den Zugriff auf die Schadensanzeige und die Kontaktdaten des zuständigen Versicherungsmaklers.

Versicherung-Umfang
Gesellschaftsjagd ab 5 Personen, z. B. Baujagd, Treibjagd, Drückjagd (auch Maisjagd) usw. in Hessen und den angrenzenden Bundesländern.

Versicherungs-Leistung
Tod, Nottötung, Diebstahl und Tierarztkosten infolge eines Jagdunfalls/Jagdbetriebs (hierzu zählt auch die Übertragung der Aujeszkyschen Krankheit bei Unfall mit Schwarzwild), Nachsuche am nächsten Tag nach einer Gesellschaftsjagd mit Nachsuchenhund
2.000 € für den geprüften Hund im Todesfall
1.000 € für den ungeprüften Hund im Todesfall
3.000 € für den Nachsuchenhund im Todesfall
bis zu 1.000 € Tierarztkosten mit einer Selbstbeteiligung von 100 €

Bitte beachten Sie, dass im Todesfall bzw. bei Verletzungen eine Bescheinigung eines Tierarztes der Schadensanzeige als Nachweis beigefügt werden muss. Kehrt der Jagdhund nach einer Gesellschaftsjagd nicht mehr zurück, wird als Nachweis die Verlustmeldung bei der örtlichen Polizei benötigt. 

Vorherige Meldung der Jagd bei der Gothaer ist nicht notwendig
Im Schadensfall ist die Einreichung der Schadensanzeige an die Gothaer Versicherung ausreichend. Bitte wenden Sie sich vor der Absendung der Schadensanzeige an unseren Schatzmeister, da dieser (als Versicherungsnehmer) unterschreiben muss und die Versicherungsnummer hinzufügt. 

Für weitere Rückfragen oder im Schadensfall steht Ihnen als Ansprechpartner das Versicherungsbüro zur Verfügung

Wilfried Schertel oder Sina-Marie Mühling
Marktplatz 5
91180 Heldeck

Mobil: 0171 5776134
Tel.:   09177 49440
Fax:   09177 494444
E-Mail: schertel-gmbh [at] t-online [dot] de

www.schertel-gmbh.de

 Schadensanzeige

Gebührenbefreiung Trichinenuntersuchung


Informationen zur Gebührensatzung (Reduzierung auf 0) der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen vom 01.06.2023-31.05.2026

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss des Kreistages vom 02.06.2023 wurde die Änderung der Anlage zu der Satzung über die Erhebung der Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Fleischuntersuchungskostensatzung) vom 19.12.2014 beschlossen. Der Gebührentatbestand Nr. 445 wurde geändert:

Die Entnahme und Untersuchung der durch amtliches Personal bzw. die Untersuchung der von der Jägerschaft entnommenen Trichinenproben von Wildschweinen ist gebührenfrei. Die Gebührenfreiheit ist bis zum 31.05.2026 befristet.

Die Änderung der Anlage vom 21.06.2023 tritt einen Tag nach Veröffentlichung rückwirkend zum 1. Juni 2023 in Kraft.


Das heißt, dass für beauftragte Probennehmer (Jäger) ab dem 01.06.2023 für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen keine Gebühren mehr anfallen. Die beauftragten Probennehmer werden gebeten, im Fall einer Trichinenprobenentnahme, nach wie vor die Trichinenprobenentnahme durchzuführen, mit einer Wildursprungsmarke zu versehen und sodann zur Untersuchung ins Trichinenuntersuchungslabor zu geben. Probennehmer, die vor dem 01.06.2023 Wildursprungsmarken bei dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erworben haben und diese dann ab dem 01.06.2023 benutzen, können eine Kostenerstattung entweder formlos oder mit einem entsprechenden Antragsvordruck, den Sie ebenfalls beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erhalten, beantragen. Hierzu benötigen Sie zum Nachweis noch einen Durchschlag oder eine Kopie des entsprechenden Wildursprungsscheins.


Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des hiesigen Fachbereichs wenden.

Wichtige Adressen


Wichtige Adressen


Deutscher Jagdverband e. V.
Präsident Dr. Volker Böhning
Chaussestr. 37
10115 Berlin

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Landrat Jens Wommelsdorf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg/Lahn

Untere Jagdbehörde
Walter Jugel
Tel.: 06421/ 4051586

Waffenwesen
Klaus Ochse
Tel.: 06421/ 4051556

Landesjagdverband Hessen e. V.
Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Geschäftsführer Alex Michel
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032/ 2008 + 93610

Bezirk Kassel
Vorsitzender u. Vizepräsident LJV Dr. Rudolf Leinweber
Lindenstr. 4
36037 Fulda
Tel.: 0661/ 25 08 80

Jagdbeirat des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Ernst Müller

Tel: 06462/7444

Kreisjagdberater

Kreisteil Marburg
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
35096 Weimar/Niederwalgern
Tel.: 06426/ 6056

Kreisteil Biedenkopf
Joachim Treude
Am Forsthaus 20
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461/ 6376

Hessen Forst
Leiter: Michael Gerst

Sachbearbeiter Jagd:
Manfred Eckhardt
Bertha-von-Suttner-Str. 3
34131 Kassel
E-Mail: manfred.eckhardt [at] forst.hessen [dot] de
Tel.: 0561 /3167-0
Fax: 0561 / 3167-101

Forstamt Kirchhain
FAL Bernd Wegener
Hangelburg 2
35274 Kirchhain
Tel.: 06422 / 9427-12
Fax: 06422 / 9427-40

Forstamt Biedenkopf
FAL Dr. Lars Wagner
Hospitalstraße 47
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461 / 808112
Fax: 06461 / 808140

JGHV / Jagdgebrauchshundverband e.v.

Triftstraße 22
37327 Leinefelde-Worbis
Tel.: 03605 / 5461697
www.jghv.de

Verband der Jagdgenossenschaften und des Kreisbauernverband im Landkreis Marburg Biedenkopf e. V.
Geschäftsführer Heinz-Hermann Nau-Bingel
Rollwiesenweg 2
35039 Marburg/Lahn
Tel.: 06421/ 94480

Obere Jagdbehörde

Die obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr.

Link zur oberen Jagdbehörde

 

Untere Jagdbehörde

Der unteren Jagdbehörde entspricht der örtliche Zuständigkeitsbereich des Stadt- oder Landkreises.

Link zur unteren Jagdbehörde

 

Hegegemeinschaft – Ebsdorfergrund

Vorsitzender: Eckhardt Diessel

Tel.: 0173 / 6565745

JGV MH / Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen e.V.

Vorsitzender: Martin Lauer

Tel: 0 64 24 - 70 72 914
Mobil: 0177 879 7 173
E-Mail: info [at] jgv-mittelhessen [dot] com

Hegegemeinschaft – Marburg III/Ostkreis

Vorsitzender: Peter Glinski

Tel.: 06692 / 8278
Mobil: 0174 / 7829338

Deutscher Jagdverband e. V.
Präsident Dr. Volker Böhning
Chaussestr. 37
10115 Berlin

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Landrat Jens Wommelsdorf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg/Lahn

Untere Jagdbehörde
Walter Jugel
Tel.: 06421/ 4051586

Waffenwesen
Klaus Ochse
Tel.: 06421/ 4051556

Landesjagdverband Hessen e. V.
Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Geschäftsführer Alex Michel
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032/ 2008 + 93610

Bezirk Kassel
Vorsitzender u. Vizepräsident LJV Dr. Rudolf Leinweber
Lindenstr. 4
36037 Fulda
Tel.: 0661/ 25 08 80

Jagdbeirat des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Ernst Müller

Tel: 06462/7444

Kreisjagdberater

Kreisteil Marburg
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
35096 Weimar/Niederwalgern
Tel.: 06426/ 6056

Kreisteil Biedenkopf
Joachim Treude
Am Forsthaus 20
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461/ 6376

Hessen Forst
Leiter: Michael Gerst

Sachbearbeiter Jagd:
Manfred Eckhardt
Bertha-von-Suttner-Str. 3
34131 Kassel
E-Mail: manfred.eckhardt [at] forst.hessen [dot] de
Tel.: 0561 /3167-0
Fax: 0561 / 3167-101

Forstamt Kirchhain
FAL Bernd Wegener
Hangelburg 2
35274 Kirchhain
Tel.: 06422 / 9427-12
Fax: 06422 / 9427-40

Forstamt Biedenkopf
FAL Dr. Lars Wagner
Hospitalstraße 47
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461 / 808112
Fax: 06461 / 808140

JGHV / Jagdgebrauchshundverband e.v.

Triftstraße 22
37327 Leinefelde-Worbis
Tel.: 03605 / 5461697
www.jghv.de

Verband der Jagdgenossenschaften und des Kreisbauernverband im Landkreis Marburg Biedenkopf e. V.
Geschäftsführer Heinz-Hermann Nau-Bingel
Rollwiesenweg 2
35039 Marburg/Lahn
Tel.: 06421/ 94480

Obere Jagdbehörde

Die obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr.

Link zur oberen Jagdbehörde

 

Untere Jagdbehörde

Der unteren Jagdbehörde entspricht der örtliche Zuständigkeitsbereich des Stadt- oder Landkreises.

Link zur unteren Jagdbehörde

 

Hegegemeinschaft – Ebsdorfergrund

Vorsitzender: Eckhardt Diessel

Tel.: 0173 / 6565745

JGV MH / Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen e.V.

Vorsitzender: Martin Lauer

Tel: 0 64 24 - 70 72 914
Mobil: 0177 879 7 173
E-Mail: info [at] jgv-mittelhessen [dot] com

Hegegemeinschaft – Marburg III/Ostkreis

Vorsitzender: Peter Glinski

Tel.: 06692 / 8278
Mobil: 0174 / 7829338