anerkannter Ausbildungslehrgang für die Fangjagd nach § 19 Abs. 2 HJagdG
Für wen ist der Fangjagdlehrgang ein Muss ?
>> Für Personen (Jagdscheininhaber, Jagdscheinanwärter oder für Personen, die von § 5 HJagdG Gebrauch machen wollen) die in Hessen die Fangjagd mit der Falle ausüben wollen und noch keinen Fangjagdlehrgangbescheinigung nachweisen können.
Hinweis: auch für Personen ( mind. Alter 16 Jahre) ohne Jagdschein geeignet.
Bei Fragen steht der Lehrgangsleiter gerne zur Verfügung.
Anmeldung:
Bitte per WhatsApp, die Anschrift (Straße, Wohnort) an Norbert Hetzer Handy Nr. 0173-6644836
Alle Anmeldungen werden berücksichtigt, es gibt keine Anmeldungsfristen.
Die Kursgebühr beträgt 60 EUR /Person.
Die Gebühr ist für die Jagdschein-Kursteilnehmer Lahn-Ohm bereits abgegolten – dennoch bitte verbindlich für einen der Termine anmelden.