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Hegegemeinschaft

Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Hegegemeinschaften in Hessen bildet § 9 Abs. 1 HJagdG (Hessisches Jagdgesetz):
"Zusammenhängende Jagdbezirke, die einen bestimmten gemeinsamen Lebensraum für das Wild umfassen, bilden den räumlichen Wirkungsbereich einer Hegegemeinschaft. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Jagdausübungsberechtigten, Eigenjagdbesitzer die Jagdgenossenschaften, vertreten durch deren Vorstand, Vertreter der staatlichen Forstämter, Landes Forst /Bundes Forst, deren Jagdflächen im Gebiet der Hegegemeinschaft liegen. Die Mitglieder können sich vertreten lassen. Weitere fachkundige Personen sollen in die Hegegemeinschaft aufgenommen werden. Die Hegegemeinschaft gibt sich eine Satzung.“
Gründet die Mehrheit der Jagdausübungsberechtigten nach Aufforderung durch die Jagdbehörde innerhalb einer angemessenen Frist keine Hegegemeinschaft, dann bildet die Jagdbehörde die Hegegemeinschaft, auf die Abs. 1 sinngemäß Anwendung findet.
Aufgaben der Hegegemeinschaften
Die Aufgaben der Hegegemeinschaften sind in § 2a der Verordnung über die Bildung von Hegegemeinschaften geregelt.
Der Hegegemeinschaft obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Erstellung von Lebensraumgutachten und gemeinsame Durchführung von Hegemaßnahmen,
- Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes sowie die Abstimmung und Zusammenfassung der Abschussplanung der Jagdbezirke im Gebiet der Hegegemeinschaft,
- Hinwirkung auf die Erfüllung der Abschusspläne und eine den wildbiologischen Erfordernissen entsprechende Hege und Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Belange,
- Sicherung an den Lebensraum angepasster Wildbestände,
- Hinwirkung auf eine abgestimmte artgerechte Wildfütterung.
Hegegemeinschaften sind auf den jeweiligen Kreisebenen organisiert und berichten an die zuständige Untere Jagdbehörde.
Im Verein Jäger Verein Lahn/Ohm sind 2 Hegegemeinschaften organisiert.
Falls Sie nähere Angaben zu den einzelnen Hegegemeinschaften haben möchten, setzen sie sich bitte mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern in Verbindung, die Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort stehen werden.
Hegegemeinschaft V Ebsdorfergrund
Rehwildsachkundiger: Eckhardt Diessel
Eichendorffstrasse 2
35039 Marburg
Tel. 06421/481071
Mail: hegegemeinschaftvebsdorfergrund [at] yahoo [dot] com
Hegegemeinschaft Marburg III/Ostkreis
Rehwildsachkundiger: Peter Glinski
Neue Gartenstr. 18
Neustadt
Tel. 06692/8278
Mail: peter.glinski [at] gmx [dot] de
Jagdhunde-Unfallversicherung


Seit dem 01.07.2017 ist unser Verein dem Gothaer Gruppenvertrag über eine Jagdhunde-Unfallversicherung beigetreten. Der Versicherungsschutz gilt für alle ordentlichen Erst- und Zweitmitglieder. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über den Versicherungsschutz, sowie den Zugriff auf die Schadensanzeige und die Kontaktdaten des zuständigen Versicherungsmaklers.
Versicherung-Umfang
Gesellschaftsjagd ab 5 Personen, z. B. Baujagd, Treibjagd, Drückjagd (auch Maisjagd) usw. in Hessen und den angrenzenden Bundesländern.
Versicherungs-Leistung
Tod, Nottötung, Diebstahl und Tierarztkosten infolge eines Jagdunfalls/Jagdbetriebs (hierzu zählt auch die Übertragung der Aujeszkyschen Krankheit bei Unfall mit Schwarzwild), Nachsuche am nächsten Tag nach einer Gesellschaftsjagd mit Nachsuchenhund
2.000 € für den geprüften Hund im Todesfall
1.000 € für den ungeprüften Hund im Todesfall
3.000 € für den Nachsuchenhund im Todesfall
bis zu 1.000 € Tierarztkosten mit einer Selbstbeteiligung von 100 €
Bitte beachten Sie, dass im Todesfall bzw. bei Verletzungen eine Bescheinigung eines Tierarztes der Schadensanzeige als Nachweis beigefügt werden muss. Kehrt der Jagdhund nach einer Gesellschaftsjagd nicht mehr zurück, wird als Nachweis die Verlustmeldung bei der örtlichen Polizei benötigt.
Vorherige Meldung der Jagd bei der Gothaer ist nicht notwendig
Im Schadensfall ist die Einreichung der Schadensanzeige an die Gothaer Versicherung ausreichend. Bitte wenden Sie sich vor der Absendung der Schadensanzeige an unseren Schatzmeister, da dieser (als Versicherungsnehmer) unterschreiben muss und die Versicherungsnummer hinzufügt.
Für weitere Rückfragen oder im Schadensfall steht Ihnen als Ansprechpartner das Versicherungsbüro zur Verfügung
Wilfried Schertel oder Sina-Marie Mühling
Marktplatz 5
91180 Heldeck
Mobil: 0171 5776134
Tel.: 09177 49440
Fax: 09177 494444
E-Mail: schertel-gmbh [at] t-online [dot] de
Gebührenbefreiung Trichinenuntersuchung
Informationen zur Gebührensatzung (Reduzierung auf 0) der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen vom 01.06.2023-31.05.2026
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beschluss des Kreistages vom 02.06.2023 wurde die Änderung der Anlage zu der Satzung über die Erhebung der Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Fleischuntersuchungskostensatzung) vom 19.12.2014 beschlossen. Der Gebührentatbestand Nr. 445 wurde geändert:
Die Entnahme und Untersuchung der durch amtliches Personal bzw. die Untersuchung der von der Jägerschaft entnommenen Trichinenproben von Wildschweinen ist gebührenfrei. Die Gebührenfreiheit ist bis zum 31.05.2026 befristet.
Die Änderung der Anlage vom 21.06.2023 tritt einen Tag nach Veröffentlichung rückwirkend zum 1. Juni 2023 in Kraft.
Das heißt, dass für beauftragte Probennehmer (Jäger) ab dem 01.06.2023 für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen keine Gebühren mehr anfallen. Die beauftragten Probennehmer werden gebeten, im Fall einer Trichinenprobenentnahme, nach wie vor die Trichinenprobenentnahme durchzuführen, mit einer Wildursprungsmarke zu versehen und sodann zur Untersuchung ins Trichinenuntersuchungslabor zu geben. Probennehmer, die vor dem 01.06.2023 Wildursprungsmarken bei dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erworben haben und diese dann ab dem 01.06.2023 benutzen, können eine Kostenerstattung entweder formlos oder mit einem entsprechenden Antragsvordruck, den Sie ebenfalls beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erhalten, beantragen. Hierzu benötigen Sie zum Nachweis noch einen Durchschlag oder eine Kopie des entsprechenden Wildursprungsscheins.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des hiesigen Fachbereichs wenden.